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FAQ Abmahnungen

Rechtsanwalt Erik Wachter Kiel

IT-Recht

Als Fachanwaltskanzlei für Informationstechnologierecht „IT-Recht“ sind wir tagtäglich mit einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern befasst:

Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs („E-Commerce“, insbesondere auch die rechtliche Gestaltung von Onlineangeboten und Anwendungen wie APPs),

Domainrecht,

Vertragsrecht der Informationstechnologien wie Softwareerstellungsverträge, Softwareüberlassungsverträge, Softwarepflegeverträge, Webdesignverträge,

Datenschutzrecht,

Kommunikationsrecht.

Weiterhin berät Erik Wachter als Fachanwalt für IT-Recht umfassend zur Vertragsgestaltung von Nutzungsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im online- und offline Bereich.

Wir bieten anwaltliche Beratung zum spezifischen Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien (Online-Strafrecht) wie bei Urheberrechtsverletzungen, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Computersabotage, Datenveränderung, Urkundenunterdrückung, Betrug im Internet, Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses, Offenbarung und Verwertung fremder Geheimnisse.

Im zivilrechtlichen Teil des IT-Rechts beraten wir Privatpersonen und Unternehmen etwa zu Abmahnungen im Internet, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, Auskunftsverlangen, Schadensersatz, einstweilige Verfügungen und Domainstreitigkeiten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Erik Wachter offeriert darüber hinaus auch kompetente Hilfe zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem e-commerce (Onlinehandel).

Für Unternehmen bietet die Fachanwaltskanzlei unter anderem:

Beratung und Konzeption bei Erstellung von IT-Projekten, insbesondere der rechtlichen Gestaltung von Online-Shops und Verkaufsplattformen. Im Rahmen eines überschaubaren Pauschalangebots werden für Ihren Online-Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt, die rechtlich notwendigen Hinweispflichten ausgearbeitet und die rechtlich korrekte Darstellung des gesamten Shopkonzepts überprüft. Damit Sie vor Abmahnungen geschützt sind und sich auf das konzentrieren, was Sie können: Verkaufen!

Im Rahmen von umfangreicheren IT-Projekten stellt Rechtsanwalt Wachter durch umfangreiches, durch die Verleihung des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ nachgewiesenes Know-how auch bei umfangreichen Projekten zur Verfügung. Gerne berate ich zu Pflichtenheften, Änderungen (Change-Requests), Projektmanagement und Projektorganisation. Sollte ein IT-Projekt zu scheitern drohen, unterstützen wir Sie im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung im Schiedsverfahren, juristischem Projektmanagement im IT-Bereich und Mediation.

Im vertragsrechtlichen Teil bieten wir unter anderem Beratung zu Software-Erstellungsverträgen, Softwareüberlassungsverträgen, Softwarepflegeverträgen und Quellcodehinterlegung.

Gerne ratschlagen wir auch Unternehmen oder öffentliche Auftraggebern bei den Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Leistungen im Bereich der Informationstechnologie, beispielsweise nach BVB und EVB-IT und begleite Sie im Ausschreibungsverfahren.

Damit bekommen Privatpersonen, Unternehmen und Existenzgründer umfassende rechtliche Beratung zu allen IT-rechtlichen Fragen vom Fachanwalt für IT-Recht aus einer Hand.

Telefon: + 49 (0) 431 530 31 71

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530 31 71

Mitglied im
Anwaltsverein
LG-Bezirk Kiel e.V.


DAV IT