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FAQ Abmahnungen

Rechtsanwalt Erik Wachter Kiel

Honorare

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Im außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung.

In welchen Fällen dies sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Bitte sprechen Sie mich gerne darauf an.
Häufig kann ich Ihnen die Kosten nach einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens konkret benennen.

Generell versuche ich, die Preise an einem der wirtschaftlichen Bedeutung, der Schwierigkeit und dem eingesetzten Fachwissen angemessenen Stundensatz zu orientieren und hieraus einen Pauschalpreis zu erstellen.

Denn die reine Abrechnung nach Stundensatz hat entscheidende Nachteile:

1. Die tatsächlich aufgewandte Zeit ist vorab schwer zu kalkulieren
2. Die Abrechnung wird häufig als intransparent empfunden - weil eine Kontrolle der aufgewandten Zeit nicht möglich ist
3. Ein fairer Stundensatz muss variabel sein: Mit steigender fachlicher Qualifikation sinkt die Bearbeitungsdauer, was im Gegenzug zu einem höheren Stundensatz führt.

Insbesondere bei Vertragsgestaltungen wie AGB-Erstellung, Erstellung von Datenschutzkonzepten, Prüfung und rechtliche Betreuung von Onlineshops, Prüfung von Werbekonzepten oder Werbemaßnahmen, Markenanmeldung, Markenrecherche, Geschmacksmusteranmeldung, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und oder bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten unterbreite ich Ihnen gerne ein unverbindliches Pauschalangebot auf Grundlage eines fairen Stundensatzes - damit Sie am Ende keine "bösen Überraschungen" erleben, wie sie sich bei einer reinen Zeithonorarvereinbarung nicht immer vermeiden lassen.

Für den Fall, dass aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation die Kosten einer Beratung für Sie nicht tragbar sind, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Beratungshilfe. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Zuständig dort ist der Rechtspfleger. Zur Beantragung eines Beratungshilfescheins sollten Sie diesem nicht nur Unterlagen zum Sachverhalt vorlegen, sondern auch zu den finanziellen Verhältnissen (Bescheid Jobcenter/Lohnabrechnung/Bafög-Bescheid/Kontoauszug, etc.).

Bitte vergessen Sie nicht, den Beratungshilfeschein zu einem Termin mitzubringen.

Sofern Sie ein mögliches Gerichtsverfahren nicht finanzieren können, besteht unter Umständen die Möglichkeit für das Verfahren Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen. Die hierfür notwendigen Formulare werden bereitgehalten."

Bitte haben Sie Verständnis, das konkrete Rechtsfragen grundsätzlich "nicht mal so eben" am Telefon beantwortet werden. Aufgrund der Haftung ist es stets notwendig, den Sachverhalt richtig zu erfassen und zu bewerten. Nach einer seriösen Prüfung haben Sie im Ergebnis eine Auskunft, auf die Sie sich verlassen können. Und ganz ehrlich: Ich helfe gerne. Aber um Beratungspflichten zu erfüllen, bin auch ich darauf angewiesen, dafür im Gegenzug ein Honorar zu erhalten.

Telefon: + 49 (0) 431 530 31 71

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530 31 71

Mitglied im
Anwaltsverein
LG-Bezirk Kiel e.V.


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